
Allgemeines Sicherheit und Ordnungsgesetz Marshal Service
Subsidiaritätsprinzip
Die Regelungen dieses Gesetzes gelten ergänzend zu folgenden Gesetzen:
Grundgesetze des Staates
Strafenkatalog
StPO
PolDG
Begrifflichkeit der U.S. Marshals
U.S. Marshal sind im Sinne des Gesetzes Beamte des Justizministeriums, zusätzlich ihrer Untereinheiten. Weitere Begrifflichkeiten werden wie folgt angewandt:
(a) Justizministerium
- Alle Leitungsebenen innerhalb der Justiz
(b) Anfangsverdacht
- das Vorhandensein mindestens eines schlüssigen Punktes, der die Gegebenheit einer Straftat vermuten lässt.
(c) Hinreichender Verdacht
- Verurteilung eines Beschuldigten wäre nach Beweislage wahrscheinlich.
(d) Dringender Verdacht
- Verurteilung eines Beschuldigten wäre nach Beweislage höchstwahrscheinlich.
(e) Akute Bedrohung
- das unmittelbare Zielen mit einer angelegten Waffe auf Menschen
- die unmittelbare Flucht bewaffneter Personen in eine als Deckung geeignete Umgebung, trotz klarer Warnung
- Das Androhen einer Straftat, die Leib und Leben gefährdet
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Rechtsweg
Verstöße gegen dieses Gesetz können bei der Beschwerdestelle im Justizministerium eingereicht werden. Bei rechtmäßiger Beschwerde ist der zuständige Generalstaatsanwalt zu informieren.
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Befugnisse
Der U.S. Marshals Service kann grundsätzlich notwendige Maßnahmen laut USMSDg und PolDg treffen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, solang hierdurch keine gesonderten Regelungen verletzt werden. Der USMS ist keine Strafverfolgungsbehörde und darf deswegen keine eigenen Ermittlungen ohne genehmigung des DOJ tätigen.
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§ 1 - Aufgaben des U.S. Marshal Service
Der U.S. Marshal Service hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die nach dem gültigen Gesetzen definiert sind, abzuwenden.
umfasst den Vollzug von Staatsrecht auf dem Justizsektor, zB. Festnahmen, Gefangenentransporte, Zeugenschutz und Personenschutz
Schutz der Gerichte von San Andreas
die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Justizwesens sowie ferner Aufgaben, die durch andere Gesetze entstehen, zu erfüllen
Vollstreckung von ausstehenden Haftbefehlen
Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz - Unterstützung staatlicher Behörden und Organisationen (§ 18 - Amtshilfegesuch)
Personenschutz von Justiz Mitarbeitern
Zeugenschutz
Ermittlungen im Auftrag des DoJ
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§ 2 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat der U.S. Marshals Service diejenige zu treffen (die dem Leben und Eigentum anderer am wenigsten Schaden zufügt), die nach Gesetz und Ermessen gerechtfertigt sind.
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§ 3 - Verhältnis zu anderen Behörden
Der U.S. Marshals Service leistet Vollzug & Amtshilfe für strafrechtliche Urteile, welche durch einen Gerichtsbeschluss erwirkt werden. In Kooperation mit dem Los Santos Police Department, FIB (Federal Investigation Bureau) und anderen Polizeilichen Behörden werden Personen, die aufgegriffen oder festgenommen wurden, dem U.S. Marshals Service übergeben sobald ein Strafmaß festgelegt ist.
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§ 4 - Ausweispflicht der Beamten
§ 4.1 Jeder USMS Beamte ist dazu verpflichtet sich mindestens mit seiner Dienstnummer im Zuge einer polizeilichen Maßnahme auszuweisen.
§ 4.2 Ausgenommen hiervon sind USMS Beamte welche aktiv von dritten im Zuge dieser polizeilichen Maßnahme genötigt oder bedroht wurden.
§ 4.3 Personen die einen Identifikation des USMS Beamten fordern, jedoch nicht aktiv beteiligt waren an einer polizeilichen Maßnahme, haben kein Recht darauf die Identität des USMS Beamten zu erfahren.
§ 4.4 Personen die folgedessen des Platzes verwiesen werden müssen, haben auch dann kein Recht auf eine Identifikation des beteiligten USMS Beamten.
§ 4.5 USMS Beamte welche Undercover oder Zivil Ermitteln müssen sich ebenfalls ausweisen, sofern hier jedoch nicht der Erfolg der Einsatzmaßnahme beinträchtig wird.
§ 4.6 USMS Beamte die einen Personenschutz / Zeugenschutz Auftrag wahrnehmen, müssen sich NICHT ausweisen. Es ist darauf hinzuweisen dass Beschwerden an die Justiz gemeldet werden können.
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§ 5 - Anhalten und Durchsuchung
§ 5.1. Der USMS ist berechtigt, jederzeit und ohne Nennung von Gründen eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Die Verkehrskontrolle beschränkt sich auf die Feststellung der Personalien aller im Fahrzeug befindlichen Personen, des Führerscheins des Fahrzeugführers und der Feststellung des Inhabers des Fahrzeugs.
§ 5.2. Ein Beamter des USMS darf bei Vorliegen eines Anfangsverdachts auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat Personen, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge durchsuchen.
§ 5.2.1 Ein Anfangsverdacht liegt bereits vor wenn
einer der Fahrzeuginsassen Vorstrafen besitzt
die Insassen sich auffällig verhalten
sich das Fahrzeug an einem KBO befindet
das Fahrzeug sich in der Fahndung befindet
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§ 6 - Auskunfts- und Identitätsprüfungs-Recht
Der U.S. Marshals Service darf die Identität und die Gültigkeit gesetzlicher Dokumente aller Personengruppen jederzeit feststellen und kontrollieren. Des Weiteren ist es möglich, Informationen zur Identität erweitert abzufragen.
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§ 7 - Platzverweise
§ 7.1 Der U.S. Marshals Service vermag auf einzelne Personen zeitliche und örtliche (LS Gericht, Gefängnis, USMS HQ) Zutrittsbeschränkungen zu erteilen, um die Sicherheit zu gewährleisten und/oder wiederherzustellen und Gefahren zu vermeiden.
§ 7.2 Der U.S. Marshals Service darf bei Objekt- und Personenschutz Einsätzen unbeteiligten Zivilisten ohne Angaben von Gründen einen Platzverweis erteilen und diesen notfalls auch mit Gewalt durchsetzen.
§ 7.3 Bei der Erteilung eines Platzverweises ist das LSPD zu benachrichtigen.
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§ 8 - Gewahrsam
Der U.S. Marshals Service kann Personen grundsätzlich vorläufig Festnehmen, um eine drohende Gefahr abzuwenden oder bei Vorliegen einer der folgenden Gründe wie:
- Eine Person verweigert bei einer rechtmäßigen Amtshandlung die Identifikation im Zuständigkeitsbereich der JVA oder des Gerichts von Los Santos
- Ein Verstoß gegen Auflagen des Gerichts sowie ausstehende Haftstrafe, die zu vollstrecken ist.
- Ein Amtshilfegesuch nach §18 vorliegt.
Hierbei ist zu beachten, dass das LSPD immer hinzugerufen werden muss als ausführendes Organ.
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§ 9 - Vorladung
Durch das Justizministerium in schriftlicher oder mündlicher Form, rechtsverbindlich erstellte Einladungen, ist der U.S. Marshals Service befugt, nötigenfalls mit Hilfe von Zwang, Personen und deren Vorladung unverzüglich dem Gericht zu übergeben. Wird eine Vorladung vorsätzlich missachtet, kann sie mittels Zwang (Festnahme und direkte Überführung) durchgesetzt werden.
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§ 10 - Sonder- und Wegerechte
Durch Sondersignale kenntlich gemachte Fahrzeuge des U.S. Marshals Service sowie ihre Untereinheiten, sind von der Straßenverkehrsordnung im Einsatz befreit, müssen aber unter allen Umständen Gefahren für die Öffentlichkeit abwägen.
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§ 11 - Offenes tragen von Waffen
Der US Marshals Service ist befugt, während ihrer dienstlichen Tätigkeit ihre Waffen offen zu tragen.
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§ 12 - Gehorsam
Jeder U.S. Marshals Service Mitarbeiter hat gemäß den Anordnungen seiner Vorgesetzten zu handeln, außer es werden durch die Anweisung eindeutig ein oder mehrere geltende Gesetze verletzt.
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§ 13 - Fesselung/Festnahme
Personen können jederzeit durch den Einsatz von Handschellen o.ä. festgesetzt werden, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- akute Bedrohungslage oder erhöhte Gefahr für den Beamten
- bestehende Fluchtgefahr
- bestehender Verdacht einer Straftat
- bei Verstoß gegen Auflagen des Gerichts sowie Nichterscheinen zu einer Gerichtsverhandlung
§ 13.1 - Schutzhaft
Der USMS kann mit Absprache des DoJ Personen für unbestimmte Zeit in Schutzhaft nehmen.
Für die Schutzhaft muss ein Punkt der folgenden erfüllt sein und begründet werden.
Gefahr für Leib und Leben.
Hohes Gefahrenpotential für die Allgemeinheit.
Zeitlich begrenzte Schutzhaft für Gefährder bei Veranstaltungen, bis 1 (Eine) Stunde nach beendigung der Veranstaltung.
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§ 14 - Einsatz (a) weniger tödlicher Systeme & (b) tödlicher Schusswaffen & Zwangsmittel
Der Einsatz...
(a) weniger tödlicher Waffen ist gestattet, um non-letalen Widerstand zu bekämpfen oder die Flucht eines Verdächtigen zu unterbinden und außer Gefecht zu setzen.
(b) der Schusswaffe ist gestattet, um eine akute Bedrohung für das eigene oder das Leben Dritter abzuwenden. Ebenfalls kann die Schusswaffe auch bei einer Flucht mit den Fahrzeug (Schüsse auf die Reifen), wenn das Fahrzeug als Waffe benutzt wird oder die Passagiere bewaffnet sind und eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, angewandt werden. Der Gebrauch einer Schusswaffe ist erst nach Ankündigung gestattet!
(c) Die Ankündigung des Schusses Entfällt sobald der Marshal Service beschossen wird.
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§ 15 - Fußfessel
Eine Fußfessel ist ein Bestandteil einer Fallprüfung bzw. Fallklärung. Sollte eine Person gegen diese Auflagen Verstoßen so Verdoppelt sich das angesetzte Strafmaß und die Person kann bis zur Fallklärung in Haft genommen werden.
Die Auflagen der Fußfessel sind folgende:
An und Abmeldepflicht bei dem LSPD
Waffen & Drogenverbot
Gebietsbeschränkung
Kontaktverbot
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§ 16 - Objekt- und Personenschutz Rechte
§ 16.1. Bei einem Personenschutz Auftrag ist dem USMS Beamten niemand weisungsbefugt außer der Schutzkommandoführer und/oder der Einsatzleiter.
§ 16.2 Die KFZ Kolonne im Personenschutz Einsatz darf durch niemanden angehalten oder kontrolliert werden.
Sollte es jedoch durch ein Missverständnis zu einer erzwungenen Kontrolle oder dem Versuch kommen, ist sofort die Leitstelle zu verständigen und weiter zu Fahren.
Es ist je nach Standort mit Sonderrechten zum LSPD oder USMS zu Fahren.
§ 16.3. Die KFZ am Einsatzort dürfen auch im Parkverbot geparkt werden. Die StVO verliert ihre Gültigkeit.
§ 16.4 Das USMS darf bei Einsätzen Straßensperren errichten.
§ 16.5 Das Zielen mit einer Waffe auf potentiellen Gefährder ist zum Schutz der Schutzperson legitimiert.
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§ 17 - Schweigepflicht
Jeder USMS Beamte ist dazu verpflichtet, ab seinem ersten Tag im Dienst, bedingungslos sämtliche Informationen des USMS nicht an Dritte weiterzugeben und Verschwiegenheit zu wahren.
§ 17.1 Personenbezogene Daten dürfen an andere Behörden weitergegeben werden sobald es diese betrifft.
§ 17.2 Bei Personen & Zeugenschutz Einsätzen sind keine Details wie Namen, Adressen, Fahrwege, Funkfrequenzen, Nummernschilder, Einsatzpläne an das LSPD, FIB oder andere Behörden weiterzugeben.
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§ 18 - Amtshilfegesuch
Amtshilfeersuche sind schriftlich von anderen Ordnungsbehörden an das USMS zu stellen.
Ausnahmen sind besondere Situationen (wie z.B. Verbrechen, Katastrophen oder anderen Großlagen)
Alle Amtshilfeersuche sind schriftlich festzuhalten und von der Gegenseite zu unterzeichnen.
Amtshilfeersuche einer Behörde sind maximal einen Kalender Monat gültig und müssen von dem leitenden Personal unterzeichnet werden.
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§ 19 - Absperr- & Kontrollzonen
Der U.S. Marshal Service ist dazu berechtigt absperrmaßnahmen an einsatzorten des USMS durchzuführen.
Dazu zählen:
Öffentliche veranstaltungen der Regierung; Department of Justice; U.S. Marshal Service
Geplante zugriffe der Fahndungs Einheiten.
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